Bestattungsvorsorge – Eine Sorge weniger…
Auch wenn die Stunde unseres Ablebens in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es sinnvoll, so früh wie möglich Vorkehrungen zu treffen. Denn nur so können unsere Lieben Abschied nehmen, wie wir es uns wünschen. Zu diesen Vorbereitungen gehören beispielsweise der Bestattungsvorsorgevertrag, Treuhandkonto, Sterbegeldversicherung oder Sparbuch.
Wie können Sie vorsorgen?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche des Verstorbenen, die er zu Lebzeiten geäußert hat, auch bei seiner Bestattung beachtet und erfüllt werden. Ebenfalls ist in Bestattungsvorsorgeverträge geregelt, wie die Bestattung bezahlt wird, so dass die Hinterbliebenen keinerlei zusätzliche Kosten erwartet.
Der Abschluss eines Vorsorgevertrages in unserem Bestattungsinstitut birgt keinerlei Zusatzkosten, z.B. Aktualisierung oder Änderung der Bestattungsart.
Durch den Abschluss eines Treuhandkontos wird das angesparte Geld bestmöglichst verzinst.
Des weiteren kann dieses nicht von Amtswegen aufgelöst werden. Dieses Geld wird nicht beim Bestatter eingezahlt, sondern direkt bei der Treuhand. Sie können sich Ihr angelegtes Geld ohne Angabe von Gründen jederzeit auch wieder auszahlen lassen.
Wenn Sie die Sterbegeldversicherung Auflösen bekommen Sie nur den Rückkaufswert der Sterbegeldversicherung erstattet. Das heisst, Sie haben eventuell einen sehr hohen Verlust durch das Auflösen der Sterbegeldversicherung.
Sie können dieses jetzt schon regeln, in einem persönlichen Gespräch werden wir Ihnen dabei helfen dieses Geld für die Bestattung zu sichern.
Sie haben Fragen?
Sie haben einen aktuellen Sterbefall oder möchten sich einfach unverbindlich bei uns über die möglichen Bestattungsarten, Bestattungsvorsorge oder Kosten informieren? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit uns zur kostenfreien Beratungen!